Sie sind hier: Archiv / Stellungnahme zum Nichtraucherschutzgesetz
Donnerstag, 17. Mai 2012

Stellungnahme



Schriftliche Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Gesundheitsschutzgesetz) - Drucksache 16/6304

 

Die Hessische Krebsgesellschaft hält eine gesetzliche Regelung zum umfassenden Schutz vor Passivrauchen für dringend geboten und begrüßt deshalb das Gesetzgebungsverfahren sehr.

Wir fordern für Hessen wie auch für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ein Rauchverbot in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, besonders in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Unterhaltung, des Sports, des Vereinswesens und des öffentlichen Verkehrs sowie der gesamten Gastronomie, wie es in den meisten europäischen Ländern schon mit großem Erfolg eingeführt worden ist.

Nichtrauchen ist das normale, gesellschaftlich und gesundheitspolitisch erstrebenswerte, Verhalten. Ein Rechtsanspruch auf Tabakgebrauch in der Öffentlichkeit besteht nicht.

 

Seit vielen Jahren ist bekannt, wie von zahlreichen international anerkannten, unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen zweifelsfrei belegt, dass Rauchen einschließlich Passivrauchen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko darstellt. In Deutschland sterben jährlich ca. 150.000 Menschen (über 400 täglich) am Tabakrauch. Allein Passivrauchen ist bundesweit für mindestens 3.300 Todesfälle pro Jahr (mind. 9 pro Tag) verantwortlich (siehe Tabelle im Anhang). Vergleichszahlen für 2005: Verkehrstote: 5361; tödliche Arbeitsunfälle: 863; Drogentote: ca. 1.300. Mindestens ein Viertel aller Krebs-Neuerkrankungen und ein Drittel aller Krebs-Todesfälle ist durch Rauchen bedingt oder zumindest mitbedingt (Abbildung 1 und 2 im Anhang). Raucher sind häufiger krank und sterben durchschnittlich etwa 10 Jahre früher, dadurch gehen in Deutschland 1.6 Mio. Lebensjahre verloren, die Hälfte davon noch im erwerbsfähigen Alter.

Auf Hessen übertragen entspricht dies bei einem Bevölkerungsanteil von 7,4% der BRD ca. 11.000 Todesfälle durch Rauchen und mindestens 250 durch Passivrauchen pro Jahr.

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (MAK-Kommission) hat Tabakrauch in Innenräumen und somit Passivrauchen als krebserzeugend, erbgutverändernd und fruchtschädigend in die höchste Gefahrenklasse eingestuft. Einen Schwellenwert, unterhalb dessen keine Gesundheitsgefährdung mehr nachweisbar ist, gibt es nicht.

Vom Passivrauchen sind bundesweit täglich 170.000 Ungeborene, 8.4 Mio. Kinder und Jugendliche, 8.4 Mio. Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (davon 1.2 Mio. in der Gastronomie), 28.5 Mio. nichtrauchende Erwachsene in der Freizeit und ca. 15 Mio. chronisch Kranke, die durch Tabakrauch besonders geschädigt werden (Allergiker, Asthmatiker, Lungenemphysem-Patienten u.a.) betroffen.

Solange Rauchen nahezu überall erlaubt ist, wird auch den mehrheitlich aufhörwilligen Rauchern die Tabakentwöhnung besonders schwer gemacht und die Aussicht von Ex-Rauchern auf dauerhafte Abstinenz erheblich gemindert.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die nichtrauchende Mehrheit der, großenteils minderjährigen, Bevölkerung vor vermeidbaren Gesundheits-gefahren zu schützen und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung zu verbessern.

 

 

Im einzelnen fordert die Hessische Krebsgesellschaft ein vollständiges Rauchverbot

- grundsätzlich in allen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

(Begründung: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dienen der Verbesserung der Gesundheit und gleichzeitig der Gesundheitserziehung. Zudem sind gerade in Krankenhäusern auch akut und chronisch Kranke anzutreffen, die vom Tabakrauch besonders betroffen sind und deshalb diese Einrichtungen aufsuchen müssen)

- in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Behörden

- an allen Arbeitsstätten

(Begründung: Der § 3a der Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsschutzgesetzes hat sich in vielen, entscheidenden Fällen als unwirksam erwiesen. Ein Grenzwert, unterhalb dessen keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre, existiert nicht.)

- ausnahmslos im gesamten Hotel- und Gaststättengewerbe

(Begründung: Die Tabakrauchbelastung der Arbeitnehmer/innen und der Bevölkerung in der Gastronomie und in Fernzügen ist so gravierend, dass ein Gewerbebetrieb mit vergleichbarer Schadstoffbelastung geschlossen werden müsste oder die Mitarbeiter Atemschutzmasken tragen müssten. Schwangere und stillende Mütter müssten ein Arbeitsverbot erhalten.

Ein wirksamer Schutz von Nichtrauchern, Angestellten, Kindern, Jugendlichen und chronisch Kranken vor Passivrauchen ist aus physikalischen und lüftungstechnischen Gründen nur durch ein umfassendes Rauchverbot gewährleistet.

Diese Einrichtungen können von Nichtrauchern nicht gemieden werden, ohne dass sie sich vom sozialen Leben selbst ausschließen. Dies gilt ganz besonders für Jugendliche in der Pubertät.

Betroffene mit chronischen Atemwegserkrankungen, die Gastronomiebetriebe wegen ihrer chronischen Erkrankung nicht aufsuchen können, werden bisher stillschweigend diskriminiert.

Sollten doch separate Raucherzimmer mit getrennter Be- und Entlüftung eingerichtet werden, dürfte dort aus Arbeitsschutzgründen nicht bedient werden (wie in Schweden praktiziert). Trotzdem würden auch hier wieder Nichtraucher, die sich in einer Gruppe mit einigen Rauchern befinden, unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt oder müssten sich selbst "freiwillig" ausgrenzen.

Durch ein komplettes Rauchverbot werden zugleich gleiche Standortbedingungen für alle Gastronomiebetriebe geschaffen und zu erwartende Rechtsunsicherheiten und "Grauzonen" vermieden.

Ein komplettes Rauchverbot findet eine bessere Akzeptanz als vage Formulierungen mit vielen Ausnahmen (s. Limassol-Empfehlungen, Anhang 4)

- in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung und -förderung, des Erziehungs- und Bildungswesens

(Begründung: Der Schutz der Gesundheit von Minderjährigen muss oberste Priorität genießen.

Diese Einrichtungen haben einen allgemeinen Erziehungsauftrag und eine entscheidende Vorbildfunktion)

Jugendgruppen und Jugendfreizeiteinrichtungen sind ein wichtiger Ort für die Sozialisation von Jugendlichen

- in allen Einrichtungen für Kultur, Konferenzen, Unterhaltung und des Sports

(Begründung: für diese Einrichtung gibt es meist keine Alternativen. Rauchverbot galt und gilt für die Olympischen Spiele und Fußball-WM mit Ausnahme der FIFA-WM in Deutschland)

- in allen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs

(Begründung: Es gibt es im allgemeinen keine Alternativen und somit keine freie Wahl)

- in allen Kraftfahrzeugen mit minderjährigen Insassen

(Begründung: Minderjährige sind durch Passivrauch ganz besonders gefährdet, gleichzeitig ist der PKW der kleinste Innenraum, die Schadstoffkonzentration somit am höchsten)

- in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

(Begründung: Die besondere Gesundheitsgefährdung von Kindern. Allgemeine Vorbildfunktion von Erwachsenen. 95% der erwachsenen Raucher haben vor dem 18. Lebensjahr, also als Minderjährige, mit dem Rauchen angefangen. Das Suchtpotential von Nikotin ist um ein Vielfaches höher als das von Alkohol und dem von illegalen Drogen gleichzusetzen. Neueste Studien zeigen, dass bei Jugendlichen schon mit den ersten Zigaretten Anzeichen von Abhängigkeit festzustellen sind.)

 

Weitere Maßnahmen:

- Aufklärung der Bevölkerung über die oben genannten Hintergründe des Rauchverbots zur weiteren Förderung der Akzeptanz

- Verstärkung der Warnhinweise auf Tabakverpackungen, z.B. mit aufklärenden Bildern über Folgeerkrankungen und mit Hinweisen auf Ausstiegshilfen

- Flächendeckend adäquate Maßnahmen zur Tabakentwöhnung von aufhörwilligen Rauchern

- Heraufsetzung des Mindestalters für die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche auf 18 Jahre, Rauchverbot für Minderjährige (s. oben)

- Verkauf von Tabakprodukten nur noch in Spezialgeschäften

(Begründung: Die Alterseinschränkung mit Chipkarten an Automaten kann leicht umgangen werden)

- Entwicklung und Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen speziell für besonders gefährdete Teile Bevölkerung, z.B. (werdende) Eltern u.a..

(Begründung: Verhaltensauffälligkeiten wie ADS/Hyperaktivität sind bei Kindern, deren Mütter während der Schwangerschaft mehr als 10 Zigaretten täglich geraucht haben, bis zu 4 mal häufiger. Das Risiko einer Asthma-Neuerkrankung bei Kindern kann vermutlich durch Passivrauchen erhöht werden. Einstiegsalter und Raucherquote bei Jugendlichen verhält sich umgekehrt proportional zum Bildungsniveau)

- Einrichtung eines wirksamen Maßnahmenkatalogs mit Kontrollen und Sanktionen zur effektiven Durchsetzung des Verbots

 

Mit freundlichen Grüßen

Marburg, 19.02.2007

 

 

Dr. med. Klaus Peter Schalk Dr. med Maria Vogelmeier

Vorstandsvorsitzender Präventionsbeauftragte

 

 

Anlagen

 

Tabelle 1:

Durch Passivrauch bedingte krankheitsspezifische Sterblichkeit pro Jahr in Deutschland

 

Todesursache Frauen Männer Summe Summe*) Rel. Risiko

Lungenkrebs 212 51 263 (263) 1,25

Koronare Herzerkrankung 1.423 725 2.148 (2.597) 1,25

Schlaganfall 585 189 774 (882) 1,18

Emphysem ("Raucherlunge") 48 8 56 (62) 1,25

Plötzlicher Kindstod 25 35 60 (60) 2,08

Gesamt 2.317 1.003 3.301 (3.864)

*) Passivrauch-Exposition zu Hause und/oder am Arbeitsplatz, alle anderen: Exposition nur zu Hause

Tabelle modifiziert nach Prof. U. Keil, Universität Münster

 

 

Abbildung 1: Prozentualer Anteil ausgewählter Krebs-Neuerkrankungen 2002 (geschätzte Zahlen)

 

Abbildung 2: Prozentualer Anteil ausgewählter Krebs-Sterbefälle 2002 (geschätzte Zahlen)