Spezialisten für Krebsbehandlung/Onkologie
Spezialisten für Krebsbehandlung/Onkologie
Liste der Hessischen Krebsgesellschaft e.V. (HKG)
A: Warum diese Liste?
Auf dem
5. Symposium "Gemeinsam gegen Krebs"
Moderne Tumorbehandlung - Nutzen und Belastung:
Information - Dialog - Entscheidung
Samstag 25.Oktober 2008
10:00 bis 17:00 Uhr
Wiesbaden, Rhein-Main-Hallen
Für: Ärzte, Patienten, Selbsthilfegruppen, Angehörige,
psychosoziale Fachkräfte, Psychoonkologen, Pflegekräfte
Schirmherrschaft: Hessisches Sozialministerium
gab das Plenum, bestehend aus Ärztinnen/Ärzten ("Ärzte") und Betroffenen/Laien das Votum ab, daß die HKG zur besseren Information von Laien und Betroffenen über die optimalen Möglichkeiten moderner Tumorbehandlung eine Empfehlungsliste für spezialisierte Ärzte erstellen soll, die für die Diagnostik und Behandlung von Tumorpatienten aus der Sicht der HKG empfohlen werden können.
Der Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft hat hierzu Qualifikationskriterien erstellt, die von den Ärzten zur Aufnahme in die Empfehlungsdatei der HKG erfüllt sein müssen. Die Kriterien sind im Folgenden aufgelistet:
B: Qualifikationen der gelisteten Ärzte
1. Mitglied der HKG
2. Schwerpunktbezeichnung auf dem jeweiligen Fachgebiet
3. Nachweis wissenschaftlicher Aktivität/Anerkennung auf dem fachbezogenen Onkologischen Sektor durch
mindestens 2 Publikationen zur Diagnostik oder Therapie einer Tumorerkrankung aus dem Fachgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre in einer peer reviewed nationalen/internationalen Fachzeitschrift als Erst-, Zweit- oder Letztautor.
oder
mindestens 5 Vorträge zur Diagnostik oder Therapie einer Tumorerkrankung aus dem Fachgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre auf einem von einer Fachgesellschaft ausgerichteten bzw. unterstützten nationalen/internationalen Kongress als Erst- oder Letztautor.
oder
2 Übersichtsreferate zur Diagnostik oder Therapie einer Tumorerkrankung aus dem Fachgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre auf einem von einer Fachgesellschaft ausgerichteten bzw. unterstützten nationalen/internationalen Kongress als Erstautor oder 2 Vorträge zu Weiterbildung, Prävention und Öffentlichkeitsinformation.
oder
Vorstands- bzw. Beiratsmitglied in einer anerkannten onkologischen Fachgesellschaft bzw. einer onkologischen Arbeitsgruppe der Fachgesellschaft
oder
Mitglied einer S3 Leitlinienkommision
oder
Leitung bzw. Prüfarzt einer onkologischen Studie des Fachgebietes
oder
Leitung eines von der DKG zertifizierten Organzentrums (z.B. Brustkrebszentrum, Darmkrebszentrum, Prostatakrebszentrum, Hautkrebszentrum etc.)
Mindestens zwei dieser Punkte müssen erfüllt sein.
4. Kooperation mit mindestens einer Selbsthilfegruppe
5. Teilnahme an mindestens einer qualifizierten onkologischen Studie
6. Mitglied eines interdisziplinären Tumorboards und regelmäßige Teilnahme an den Tumorboardsitzungen.
7. Teilnahme an Qualitätskontrollmaßnahmen in der onkologischen Diagnostik/Therapie
8. Leitliniengerechte Behandlung (z.B. AWMF-Leitlinien)
C: Auswahlvorgang, Führung und Nutzung der Liste
Die Zuordnung der Ärzte erfolgt nach den Schwerpunktbezeichnungen.. Die Ärzteliste (Name, Adresse, E-mail, www.) wird der interessierten Öffentlichkeit zugängig gemacht und die o.a. Qualifikationskriterien werden ausgewiesen.
Mitgliedern der HKG steht die direkte persönliche Erstberatung durch die angeführten Ärzte zu.
Die Liste wird von einem Gremium des Vorstands der HKG nach o.a. Kriterien erstellt, überprüft und auf Vorstandsbeschluss freigegeben. Das Gremium besteht aus 9 Vorstands- bzw. Beiratsmitgliedern und wird vom erweiterten Vorstand für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Mindestens ein Mitglied soll nichtärztlichen Berufes sein. Das Gremium kann für die Praxis relevante Kriterien am Beschäftigungsort des Arztes überprüfen. Die Ärzte erhalten eine Urkunde zur Mitgliedschaft in der Empfehlungsliste. Jedem qualifizierten Arzt in Hessen ist es freigestellt, in die Liste aufgenommen zu werden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Aktualisiert am 17.06.2010
Der Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft
Zur Zeit werden Kriterien erarbeitet, die eine Ausweitung der Liste auch auf Psychoonkolog/innen erlauben.
Bundesweite Informationen zu spezialisierten Medizinern erteilt u.a. auch der Krebsinformationsdienst (KID)
