HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs:
Gebärmutterhalskrebs ist nach Brustkrebs die zweithäufigste tödliche Krebserkrankung junger Frauen unter 45 Jahren und ist immer auf eine chronische Infektion durch Humanpathogene Papilloma Viren (HPV) zurückzuführen.
Papillomaviren sind eine große, heterogene Gruppe von Viren, die unterschiedlichste Haut- und Schleimhautveränderungen hervorrufen können. Dazu zählen gutartige Tumoren wie z.B. Warzen an Händen und Füßen, aber auch im gesamten Schambereich (die. sog. Feigwarzen).
Viele dieser Viren können aber auch über die Jahre bösartige Tumoren im Bereich des Rachens und der Mandeln, des Gebärmutterhalses, der Scheide und der ganzen Schamgegend einschließlich des Afters hervorrufen. Beim Mann verursachen sie Peniskarzinom.
HPV-Infektionen gehören zu den häufigsten
Etwa 80% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens mindestes einmal unbemerkt mit HPV infiziert. 80% dieser Infektionen heilen folgenlos ab. In 20 % der Fälle verbleiben die Viren im Bereich des Gebärmutterhalses und führen in 1 – 3% der Fälle im Laufe der Jahre zu bösartigen Veränderungen in diesem Bereich.
Seit 2007 wird in Deutschland die Impfung gegen HPV zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlen und von den Krankenkassen übernommen. Die Impfung erfolgt durch einen sog. Totimpfstoff, der keine vermehrungsfähige Viruspartikel enthält. Geimpft werden sollen junge Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren, möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt.
Wichtig:
Da die zugelassenen Impfstoffe nur gegen die wichtigsten Virustypen schützt, die etwa 70% der Fälle von Gebärmutterhalskrebs auslösen, wird auch geimpften Frauen die Teilnahme an den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, dem sog. Abstrich, weiterhin dringend empfohlen.
