Wir über uns

1. Aufgabenstellung und Organisation der Hessischen Krebsgesellschaft

2. Satzung

3. Geschichte

4. Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

 

  

1. Aufgabenstellung und Organisation der Hessischen Krebsgesellschaft

Die Hessische Krebsgesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein onkologisch tätiger Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Förderer aus dem öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bereich sowie Betroffener und Interessierter. Zweck der Gesellschaft ist die Bekämpfung der Krebskrankheiten im Bundesland Hessen. Sie setzt sich dafür ein, daß die Erkenntnisse über die Krebskrankheit vertieft werden und die wissenschaftliche Krebsforschung unterstützt wird. Sie klärt über Krebskrankheiten, Therapiemöglichkeiten, Nachsorge und Hilfsangebote auf und fördert die Früherkennung. Sie tritt für den Ausbau der öffentlichen und privaten Fürsorge für Krebskranke ein. Ferner wirkt sie beratend und begutachtend bei der sozialen Gesetzgebung in Fragen der Krebsverhütung und Krebsbekämpfung mit.

Die Hessische Krebsgesellschaft wurde 1952 gegründet. Bis zum Jahre 1980 trug sie den Namen "Landesverband Hessen zur Erforschung und Bekämpfung der Krebskrankheiten". Sie hat ihren Sitz und ihre Geschäftsstelle in Marburg und gehört als einer von 16 Landesver-bänden der Sektion A der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. an.

Die Hessische Krebsgesellschaft hat das Ziel, alle Organisationen, die Krebskranke und deren Angehörige unterstützen, zu vernetzen. Das sind u.a. Krebsberatungsstellen, Tumorzentren, onkologische Schwerpunkte und Arbeitskreise, Nachsorgeeinrichtungen, Sozialdienste, Selbsthilfegruppen und Rehabilitationssportgruppen.

Die Hessische Krebsgesellschaft versteht sich aber nicht nur als Ansprechpartnerin für Insti-tutionen, sondern auch als Kontaktadresse für betroffene und interessierte Einzelpersonen. Sie nimmt eine Informations- und Vermittlungsfunktion wahr, indem sie Aufklärungsbroschüren zu Vorbeugung, Krankheitsbildern, Behandlungsmethoden und Nachsorge abgibt sowie Auskünfte über Einrichtungen erteilt, die Krebskranke in medizinischer, sozialer oder psychi-scher Hinsicht unterstützen.

Die Hessische Krebsgesellschaft fördert die ärztliche Fortbildung auf dem Gebiet der Krebsdiagnostik und Therapie. Sie organisiert und unterstützt Fortbildungsveranstaltungen und Symposien zum Thema Krebs.

Die Hessische Krebsgesellschaft führt Aufklärungsaktionen über Krebskrankheiten in der Öffentlichkeit durch. Sie fördert die Prävention, indem sie über Möglichkeiten der Krebsver-meidung informiert und zur Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen motiviert.

Die Hessische Krebsgesellschaft arbeitet bei der Verbesserung von Nachsorgemaßnahmen mit und fördert insbesondere die psychosoziale Nachsorge.

Die Hessische Krebsgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg eingetragen.

 

2.Satzung

Satzung der Hessischen Krebsgesellschaft e. V.

(Fassung vom 10. Dezember 2009)

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Geschäftsstelle

(1) Der Verein trägt den Namen "Hessische Krebsgesellschaft e. V.". Er ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister. Sitz des Vereins ist Marburg/Lahn.

(2) Geschäfts- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Der Geschäftsstelle obliegen die Verwaltungstätigkeit und die Organisation der Gesellschaft nach Weisung des Vorstandes.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist:

a) beratend und begutachtend bei der Gesundheits- und sozialen Gesetzgebung in Fragen der Krebsverhütung und Krebs-bekämpfung mitzuwirken

b) über Krebskrankheiten aufzuklären und deren Früherkennung und rechtzeitige Behandlung zu fördern,

c) für den Ausbau der öffentlichen und privaten Fürsorge für Krebskranke einzutreten,

d) die Erkenntnis vom Wesen der Krebskrankheit zu vertiefen und die wissenschaftliche Krebsforschung zu unterstützen.

(2) Die Hessische Krebsgesellschaft erstrebt die Zusammenarbeit mit allen Stellen, welche für das Gesundheitswesen, die soziale Fürsorge und die Sozialversicherung zuständig sind, mit öffent-lichen und privaten Organisationen und wissenschaftlichen Insti-tutionen, welche dasselbe Ziel verfolgen.

 

(3) Die Hessische Krebsgesellschaft unterstützt u.a. Aufgaben-stellungen in der Prävention, der Aufklärung von Krebskranken und deren Angehörigen, insbesondere aber die Strukturen der Selbsthilfe im Bereich der Krebserkrankungen

(4) Die Hessische Krebsgesellschaft verfolgt den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Psychosozialen Beratungsstellen in Hessen.

(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos im Sinne des § 55 Abgabenordnung tätig.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Ordentliche Mitglieder der Hessischen Krebsgesellschaft können sein: Gebietskörperschaften (z. B. Land Hessen, Kreise, Städte und Gemeinden), Personalkörperschaften (z. B. Deutsche Rentenversicherung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen, Landesärztekammer Hessen, Landeswohlfahrtsverband Hessen), Vereine, Stiftungen und sonstige Organisationen sowie Einzel-personen, die jeweils Ziele im Sinne des § 2, Absatz 1 verfolgen.

(2) Fördernde Mitglieder können sein: sonstige Personalkörperschaf-ten, Vereine, Organisationen, Unternehmen sowie Einzelpersonen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in den Organen der Gesellschaft.

(3) Nach Erreichen des 65. Lebensjahres und/oder nach Ausscheiden aus dem Berufsleben kann einem Mitglied auf eigenen Antrag hin eine beitragsfreie Mitgliedschaft gewährt werden. Diese Mitglie-der haben kein Stimmrecht. Sie können in den Organen des Vereins beratend mitwirken.

(4) Personen, die sich um die Krebsbekämpfung und Krebsforschung besondere Verdienste erworben haben, kann auf Empfehlung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitglied-schaft verliehen werden. Ihre Rechte entsprechen denen der beitragsfreien Mitglieder.

(5) Der Vorstand nimmt Mitglieder auf Antrag durch Beschluß auf.

(6) Der Austritt kann mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende durch schriftliche Erklärung mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft erfolgen.

(7) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es sich eines schweren Verstoßes gegen die Interessen der Gesellschaft schuldig gemacht hat. Der Vorstand beschließt über den Ausschluß. Auf Antrag des Mitgliedes, der innerhalb eines Monats nach Zustel-lung des schriftlichen Ausschlußbescheides zu stellen ist, kann die Mitgliederversammlung die Entscheidung aufheben.

§ 4 Mittel

(1) Die Hessische Krebsgesellschaft bringt ihre Mittel auf durch Beiträge der Mitglieder, Veranstaltungen und Sammlungen, sowie durch Zuwendungen besonders interessierter Stellen, Unterneh-mungen oder Personen.

(2) Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

(3) Fördernde Mitglieder bestimmen den von Ihnen zu entrichtenden Beitrag nach eigenem Ermessen, ein Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begün-stigt werden.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus

a) dem geschäftsführenden Vorstand

b) dem erweiterten Vorstand

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:

1. der Vorsitzende

2. der 1. stellvertretende Vorsitzende

3. der 2. stellvertretende Vorsitzende

4. der Schatzmeister

5. der für die Krebsberatungsstellen Verantwortliche

6. der Sekretär

 

Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des

§ 26 BGB; jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsit-zende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden - vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Dem erweiterten Vorstand gehören sechs Beisitzer an; geschäftsführen-der Vorstand und erweiterter Vorstand bilden gemeinsam den Gesamtvorstand.

(2) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt in Abständen von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung. Der Sekretär wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Wiederwahl ist jeweils zulässig.

(3) Im Vorstand sollen vertreten sein:

Das für das Gesundheitswesen des Landes Hessen zuständige Ministerium, die Landesärztekammer Hessen und die Kassenärzt-liche Vereinigung durch je eine Person, die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen durch einen gemeinsamen Vertreter. Ein Vorstandsmitglied, welches zweiter stellvertretender Vorsitzender ist, benennt der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen.

§ 6 Aufgaben des Vorstandes

(1) Die laufenden Angelegenheiten werden vom Vorsitzenden mit dem Sekretär und dem Schatzmeister erledigt.

(2) Der Vorstand beschafft und verwaltet die Mittel. Er bestellt die Mitarbeiter/Innen für die Führung der Geschäfte. Der Vorstand kann zur Leitung der Geschäftsstelle eine/n Geschäftsführer/in bestellen. Dessen Wirkungskreis wird durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung festgelegt, die nicht Bestandteil der Satzung ist. Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Vorstandssitzungen teil.

(3) Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht.

(4) Der Vorstand berät und beschließt über den Haushaltsplan.

(5) Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und hat ledig-lich Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen Ausgaben.

(6) Der Schatzmeister ist für das Kassen- und Rechnungswesen des Vereins verantwortlich. Er oder der/die Geschäftsführer/in, im Verhinderungsfall die jeweiligen Stellvertreter, sind zeichnungsberechtigt für die auf den Namen des Vereins bei Geldinstituten geführten Konten. Für Beträge über Euro 5.000,00, die keine laufenden Zahlungen sind, wird Rücksprache mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes genommen.

(7) Der Schatzmeister hat den Haushaltsplan aufzustellen und dem Vorstand vorzulegen, der ihn zu beschließen hat.

(8) Der Sekretär hat die Aufgabe, als Bindeglied zu den in § 2, Abs. 2 genannten Stellen und Institutionen zu fungieren sowie die Projektarbeit der Gesellschaft kontinuierlich zu betreuen. Er unter-stützt den Vorstand, insbesondere seine Vorsitzenden.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Eine Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

(2) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es insbesondere:

a) die Mitglieder des Vorstandes zu wählen,

b) zwei Kassenprüfer zu benennen, den Kassen- und Geschäfts-bericht des letzten Jahres entgegenzunehmen und über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen,

c) den Mitgliedsbeitrag festzusetzen,

d) über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins zu beschließen,

e) auf Antrag über die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Mitgliedern durch den Vorstand zu entscheiden (§ 3, Abs. 7 Satz 3),

f) vom Vorstand vorgeschlagene Personen zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.

(3) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstandes, im Verhinderungsfalle von dessen Stellvertreter, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absen-dung des Einladungsschreibens folgenden Tag.

(4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig.

(6) Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse mit einfacher Stim-menmehrheit der Erschienenen. Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§ 8 Beschlüsse

Die vom Vorstand und der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse sind schriftlich festzu-halten und von dem jeweiligen Vorsitzenden und dem Verfasser der Niederschrift zu unterschreiben.

§ 9 Beirat

Der Vorstand beruft einen Beirat für die Dauer von 6 Jahren. Er besteht aus mindestens 5 (höchstens 9 Mitgliedern).

Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu unterstützen und insbe-sondere in fachlichen und wissenschaftlichen Fragen zu beraten. Der von den Mitgliedern des Beirats gewählte Sprecher nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.

§ 10 Auflösung

(1) Zur Auflösung des Vereins ist eine ausdrücklich zu diesem Zweck einzuberufende außerordentliche Mitgliederversammlung notwen-dig, zu der die ordentlichen Mitglieder zu laden sind. Die Auf-lösung kann nur durch eine Mitgliederversammlung, in der minde-stens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten beschlossen werden.

(2) Bei Beschlußunfähigkeit entscheidet eine einzuberufende Mitglie-derversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten.

 

(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Krebsgesellschaft e.V..

§ 11

(1) Beschlüsse darüber, wie das Vermögen bei Auflösung der Hessi-schen Krebsgesellschaft oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks zu verwenden ist, dürfen erst nach Abstimmung mit dem Finanz-amt gefaßt werden.

(2) Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vorsitzende und der 1. stellvertretende Vorsitzende die allein vertretungsberechtigten Liquidatoren, im Verhinderungsfall zwei sonstige Vorstandsmitglieder.

 

Die Satzung wurde am 10. Dezember 2009 geändert und tritt an die Stelle der zuletzt am 15. Oktober 2003 geänderten Satzung.

 

 

 

 

 

Die

Hessische Krebsgesellschaft e. V.

zur

Jahrtausendwende.

Eine Standortbestimmung

 (Der Text entspricht der 2000 erschienenen Broschüre Dies ist die letzte ausführliche Imagebroschüre und informiert über die Geschichte der Hessischen Krebsgesellschaft. Über aktuelle Entwicklungen informiert Sie der Jahresbericht )

Inhalt:

1. Grußwort des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch

2. Neue Herausforderungen an die Hessische Krebsgesellschaft

3. Aktuelle Diskussionsthemen

3.1. Stichwort: Lebensqualität

3.2. Stichwort: Hilfe zur Selbsthilfe

3.3. Stichwort: Angehörige

3.4. Stichwort: Vernetzung

3.5. Stichwort: Genanalysen

3.6. Stichwort: Neue Medien

4. Die Arbeit der Geschäftsstelle der Hessischen Krebsgesellschaft

5. Die Projekte der Hessischen Krebsgesellschaft

5.1. Bewegung, Spiel und Sport in der Brustkrebsnachsorge

5.1. Rauchen und Ernährung / Krebsprävention an Schulen

5.3. Betriebliche Gesundheitsförderung

5.4. Supervision für Leiterinnen und Leiter von Selbsthilfegruppen

5.5. Clown-Doktoren

5.6. Familie und Krebs

5.7. Schulung von Krankenhaus-Pflegepersonal im Umgang mit Krebspatientinnen und -patienten

6. Chronik

6.1. Die Vorsitzenden der Hessische Krebsgesellschaft:

6.2. Wissenschaftliche Tagungen

6.3. Hessischer Krebskongreß

 

 

1. Grußwort des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch

Jeder Jahreswechsel bietet Anlass Bilanz zu ziehen und die Arbeit der Vergangenheit zu reflektieren, um den Weg in die Zukunft zu bestimmen. Mit der Broschüre "Die Hessische Krebsgesellschaft zur Jahrtausendwende - Eine Standortbestimmung" sind wir alle aufge-fordert, die sinnvolle Arbeit der Hessischen Krebsgesellschaft zu unterstützen.

Helfen, Informieren und Fördern der wissenschaftlichen Krebsfor-schung zeichnen die hervorragende Arbeit der Hessischen Krebs-gesellschaft aus. Die gemeinsame Arbeit von Ärzten, Wissenschaftlern und Förderern ist eine sinnvolle und wichtige Vernetzung, um der Krankheit Krebs den Kampf anzusagen.

Krebs ist eine komplexe Krankheit, die in alle Bereiche des Lebens eingreifen kann. Sie gehört aber auch heute noch zu den Krankheiten, die Ängste auslöst und von Vielen tabuisiert wird. Daher wird es auch zu Beginn dieses neuen Jahrhunderts eine wichtige Aufgabe sein, die Bevölkerung über Krebserkrankungen und Möglichkeiten der Krebs-vorbeugung zu informieren und aufzuklären. Ein wichtiger Schritt ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, die jährlich kostenlosen Früherkennungsmaßnahmen zu nutzen.

Die Hessische Landesregierung hat in der Gesundheitspolitik der Prä-vention und Vorsorge einen besonderen Stellenwert gegeben, denn Vorbeugung ist besser als Heilen. Dazu brauchen wir die Mitwirkung Aller, die Hessische Krebsgesellschaft gehört zu den Institutionen, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Sie trägt mit ihrer Arbeit sowohl zur Unterstützung der Erkrankten bei, als auch dazu, die Krankheit Krebs in all ihren Facetten möglichst allen Bevölkerungsgruppen nahe zu bringen. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement, ohne die Bereit-schaft mehr zu tun als erforderlich, wäre unsere Gesellschaft ärmer. Sie lebt von den Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht.

Ich wünsche der Hessischen Krebsgesellschaft und den vielen Men-schen, die ihre Arbeit unterstützen, weiterhin ein erfolgreiches Wirken und die Kraft, den Kampf gegen diese Krankheit nicht aufzugeben.

Roland Koch

Hessischer Ministerpräsident

 

2. Neue Herausforderungen an die Hessische Krebsgesellschaft

Die Hessische Krebsgesellschaft e. V. ist ein gemeinnütziger Verein onkologisch tätiger Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Förderer. Ihr Zweck ist die Bekämpfung der Krebskrankheiten in Hessen. Sie will die Erkenntnisse über die Krebs-krankheit vertiefen und die wissenschaftliche Krebsforschung unter-stützen. Sie klärt über Krebskrankheiten, Therapiemöglichkeiten und Nachsorge auf und fördert die Früherkennung. Sie tritt für den Aus-bau der öffentlichen und privaten Fürsorge für Krebskranke ein. Sie wirkt beratend und begutachtend bei der sozialen Gesetzgebung in Fragen der Krebsverhütung und Krebsbekämpfung mit.

Durch stetige medizinische Fortschritte haben sich die Heilungschan-cen krebskranker Menschen in manchen Bereichen wesentlich verbes-sert. Seit der Gründung der Hessischen Krebsgesellschaft im Jahre 1952, haben die überaus erfreulichen ärztlichen Erfolge und teilweise bahnbrechenden Foschungsergebnisse die Situation Krebsbetroffener entscheidend verändert. Alle Beteiligten dürfen hoffen, dass sich die positive Tendenz weiter fortsetzen wird.

Verbesserte Methoden zur Früherkennung bösartiger Tumoren ver-größern die Heilungschancen. Neue diagnostische Verfahren, Opera-tionsmethoden sowie medikamentöse und radioonkologische Thera-pien verändern den Verlauf der Erkrankung. Selbst, wenn eine end-gültige Heilung nicht möglich ist, kann oftmals das Fortschreiten der Krankheit entscheidend verzögert werden. Die Lebensqualität steigt. Die aktive Lebensphase verlängert sich.

All diese positiven Entwicklungen haben aber auch entsprechende Nebeneffekte und werfen neue Fragen auf. Die neu hinzugewonnene Lebenszeit kann beispielsweise durch Nebenwirkungen von Thera-pien, Schmerzen oder Behinderungen in ihrer Qualität beeinträchtigt sein. Auch psychische Krisen oder sogar Schuldgefühle, die Ursache der Erkrankung selbst bewirkt zu haben, können die Betroffenen schwer belasten. Geheilte haben mit Nachwirkungen umzugehen. Auch sie müssen gegebenenfalls lernen, mit Narben, Behinderungen, Amputationen oder sonstigen Funktionseinschränkungen umzugehen. Die Angst vor einer Wiedererkrankung kann die Lebensfreude ver-mindern.

Auch Angehörige müssen die Krankheit bewältigen, den Umgang mit eigenen Ängsten erlernen und sich neuen Lebensperspektiven stellen. Die Erfahrung einer potentiell lebensbedrohenden Krankheit beein-flusst nicht selten die bisherigen Lebensgewohnheiten und die Bezie-hungen zu den Mitmenschen. Nicht alle Familien, Partner- und Freundschaften bestehen die Belastungsprobe einer Krebserkrankung.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und daraus resultierende Mög-lichkeiten verlangen die Auseinandersetzung mit neuen ethischen Fra-gestellungen. Das Machbare und das Wünschenswerte müssen immer wieder neu definiert und voneinander abgegrenzt werden.

Der Einzelne kann vor Entscheidungen gestellt sein, die ihn überfor-dern, weil die Konsequenzen nicht zu überblicken sind. So betrifft beispielsweise eine Genanalyse zur Bestimmung des Krebsrisikos immer mehrere Menschen einer Familie.

All diese neuen Entwicklungen verändern auch das Aufgabengebiet der Hessischen Krebsgesellschaft. Als onkologische Fachgesellschaft und als zentrale Kontakt- und Informationsstelle zu allen Fragen rund um Krebserkrankungen stellt sie sich den neuen Herausforderungen.

Um auch in Zukunft effektiv den Kampf gegen die Krebskrankheiten und ihre Auswirkungen auf die Menschen fortsetzen zu können, sucht die Hessische Krebsgesellschaft die Diskussion und die Zusammen-arbeit mit allen Beteiligten. Dabei sieht sie sich in der Situation, dass die Aufgaben immer vielfältiger, die zur Verfügung stehenden finan-ziellen Mittel aber immer geringer werden. Die Hessische Krebsgesellschaft blickt aber mit großer fachlicher Kompetenz, viel Erfahrung und ungebrochenem Engagement in die Zukunft und wünscht allen Betroffenen, deren Angehörigen und allen Menschen, die sich beruflich für Krebskranke einsetzen die nötige Kraft, um gemeinsam den neuen Herausforderungen zu begegnen.

3. Aktuelle Diskussionsthemen

3.1. Stichwort: Lebensqualität

Das Wohl Krebsbetroffener war immer vordringliches Ziel der Hessischen Krebsgesellschaft. Der gemeinnützige Verein, der bis 1980 "Landesverband Hessen zur Erforschung und Bekämpfung der Krebskrankheiten" hieß, hat bereits in seiner ersten Satzung vom 20.01.1952 das Ziel formuliert, "für den Ausbau der öffentlichen und privaten Fürsorge für Krebskranke einzutreten".

Das begann beispielsweise in den fünfziger Jahren mit der "Sorge für die Pflege der Unheilbaren". Die Hessische Krebsgesellschaft setzte sich dafür ein, dass Krebskranke nicht weiter in besondere Asyle abgeschoben wurden, sondern in allgemeinen Kliniken und Erho-lungsheimen verbleiben konnten. So sollten unnötige psychische Bela-stungen vermindert werden.

Seitdem bemüht sich die Hessische Krebsgesellschaft in zahlreichen Aktionen und Projekten darum, die Situation Krebsbetroffener zu verbessern.

Bereits 1957 wurde die Krebsnachsorge für Frauen verbessert. Es war erkannt worden, dass sich Frauen in der häuslichen Umgebung in der Regel nicht gut erholen und sofort ihre (Haus-)Arbeit wieder aufneh-men. Die Hessische Krebsgesellschaft setzte sich bei den Versiche-rungsträgern für die Einführung spezieller Erholungskuren für Frauen ein und setzte die Möglichkeit durch, während der Kuraufenthalte eine Haushaltshilfe zu erhalten.

In der jüngeren Vergangenheit hat die Hessische Krebsgesellschaft sich in mehreren Projekten für die Verbesserung der Lebensqualität Betroffener eingesetzt. Dazu gehören u.a. die Unterstützung des Einsatzes von Clown-Doktoren auf Kinderkrebsstationen, das Programm "Bewegung, Spiel und Sport in der Brustkrebsnachsorge" oder das Pilotprojekt "Familie und Krebs".

3.2. Stichwort: Hilfe zur Selbsthilfe

Die Aufklärung der Bevölkerung über Krebserkrankungen gehört seit der Gründung zu den wichtigsten Aufgaben der Hessischen Krebs-gesellschaft.

Die von der Hessischen Krebsgesellschaft unterstützten Krebsbera-tungsstellen hielten in den fünfziger Jahren den direkten Kontakt zur Bevölkerung und leisteten die meiste Aufklärungsarbeit. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel kann die Hessische Krebsgesellschaft zur Zeit leider nur eine Krebsberatungsstelle in Bad Wildungen betreiben.

Seit 1976 gibt die Hessische Krebsgesellschaft eigene Informations-broschüren heraus und verstärkt die Öffentlichkeitsarbeit über die Medien. In Zusammenarbeit mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) wurde eine Krebsausstellung erstellt. Diese konnte 1991 in Offenbach auch gezielt zur Aufklärung ausländischer Mitbürger eingesetzt werden.

Seit 1980 verfügt die Hessische Krebsgesellschaft über eine eigene Geschäftsstelle. Dort können direkt Auskünfte eingeholt werden. Sie befand sich zunächst in Bad Nauheim und wurde 1989 nach Marburg verlegt.

Die traditionelle Unterstützung des Selbsthilfegedankens und die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen führte 1994 dazu, dass die Hessische Krebsgesellschaft Leiterinnen und Leitern von Selbsthilfe-gruppen Supervision anbieten konnte.

Seit 1998 hat die Hessische Krebsgesellschaft die Schirmherrschaft über die Onkologischen Patientenseminare in Gießen, Hanau und Bad Hersfeld übernommen. Auch in anderen hessischen Städten sollen Patientenforen nach diesem Vorbild etabliert werden.

 

3.3. Stichwort: Angehörige

Seit 1956 setzt sich die Hessische Krebsgesellschaft bei den entspre-chenden Fürsorgeträgern dafür ein, dass die Betreuung von Familien-angehörigen neben der Behandlung von Krebsbetroffenen nicht vernachlässigt wird. Die von der Hessischen Krebsgesellschaft unter-stützten Krebsberatungsstellen und die gesamte Arbeit der Hessischen Krebsgesellschaft waren immer auch an die Angehörigen gerichtet.

In den letzten Jahren wurden dann die Stimmen lauter, die eine verstärkte psychosoziale Betreuung dieser Zielgruppe fordern. Die Nachfrage nach speziellen Selbsthilfegruppen für Angehörige steigt weiter. Eine Krebserkrankung betrifft nämlich nie nur eine Person alleine, sondern durchkreuzt das Leben aller Familienmitglieder und nahestehender Personen. Die Bewältigung der Krankheit wird zur Gemeinschaftsarbeit. Zudem haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass das familiäre und soziale Umfeld die Heilungschancen von Krebsbetroffenen entscheidend mit beeinflusst.

Im Herbst 1998 startete die Hessische Krebsgesellschaft deshalb das Pilotprojekt "Familie und Krebs". Familien - Partnerinnen und Part-nern, Eltern, Kindern, Freundinnen und Freunden - wurde die Möglichkeit geboten, ihre Situation kreativ-therapeutisch zu bearbei-ten.

Während des Projektes sind weitere Aspekte der Problemlage von Angehörigen deutlich geworden. Diese reichen von der Scheu, sich den Schwierigkeiten überhaupt zu stellen, bis hin zu der Forderung, die Hilfsangebote völlig anders zu gestalten.

Die Hessische Krebsgesellschaft wird weitere Projekte für Angehörige anbieten.

3.4. Stichwort: Vernetzung

Bereits 1963 unterstützte die Hessische Krebsgesellschaft das sogenannte "Marburger Modell", bei dem die Universitätsfrauenklinik bei der Aufklärung und Betreuung von Betroffenen eng mit den Amts- und Kreisärzten sowie dem Roten Kreuz zusammenarbeitete.

Auf Anregung und unter Federführung der Hessischen Krebsgesell-schaft wurde in den sechziger Jahren im Hessischen Ärzteblatt ein Seminar als Artikelreihe gedruckt, in dem besondere Fallbeispiele dargestellt und diskutiert wurden.

Die enge Zusammenarbeit mit den hessischen Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkten, Arbeitskreisen und Schwerpunkt-praxen, insbesondere auf dem Gebiet der kooperativen Nachsorge, wurde von der Hessischen Krebsgesellschaft immer gefördert und koordiniert.

Seit der Verlegung der Geschäftsstelle in direkte räumliche und kooperative Nähe zur Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesund-heitserziehung in Marburg und der Besetzung mit einer hauptamt-lichen Kraft im Jahre 1989 konnte die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Gesundheitsförderung entscheidend intensiviert werden.

An der im Jahre 1988 ins Leben gerufenen Gemeinschaftsaktion "Europäische Woche gegen den Krebs" beteiligte sich die Hessische Krebsgesellschaft von Anfang an mit eigenen Aktionen.

In 1996 konnte der "Leitfaden zur Krebsnachsorge in Hessen" fertig-gestellt werden, der erstmals alle für die Krebsnachsorge relevanten Adressen in einer Broschüre zusammenfasste und so, zusätzlich zu der Information von Betroffenen, die Kooperation der diversen Insti-tutionen entscheidend vereinfachte.

Die Präsenz in den relevanten Gremien zur Koordination von Krebsnachsorge, Krebsberatung etc. ist für die Hessische Krebsgesell-schaft seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit.

3.5. Stichwort: Genanalysen

Jede neu entwickelte Behandlungs- oder Diagnosemethode hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich die öffentlichen Diskussionen auch in vermehrten Anfragen an die Geschäftsstelle der Hessischen Krebsgesellschaft niedergeschlagen haben.

Die Auseinandersetzung mit den Fragen zu Möglichkeiten, Grenzen und Problemen von Genanalysen zur Bestimmung des Krebsrisikos wird zur Zeit immer relevanter. Viele Menschen sind verunsichert. Sie möchten wissen, für wen solch eine Analyse sinnvoll ist und für wen nicht. Berater stehen vor dem Problem, Menschen und ihre Familien auch davor schützen zu müssen, etwas zu wissen, ohne die daraus folgenden Handlungskonsequenzen einschätzen zu können. Berichte aus den USA, wo sich risikobehaftete Frauen vorsorglich die Brüste amputieren lassen, werden hierzulande intensiv und kontrovers disku-tiert.

Auch unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes sind Genanalysen problematisch. Es wird vor Szenarien gewarnt, bei denen die Infor-mationen in falsche Hände geraten, wenn beispielsweise Arbeitgeber das erhöhte Erkrankungsrisiko eines Beschäftigten kennen oder gar bei der Einstellungsentscheidung heranziehen.

Andererseits dürfen aber auch die Chancen, die sich durch Genanaly-sen für ein besonders frühes Erkennen und Behandeln einer Krebser-krankung ergeben könnten, nicht unterschätzt werden.

Das Thema ist noch lange nicht ausdiskutiert und wahrscheinlich nicht einmal in all seinen Aspekten erkannt worden. Als onkologische Fachgesellschaft und zentrale Kontakt- und Informationsstelle wird die Hessische Krebsgesellschaft noch für lange Zeit mit dem Für und Wider beschäftigt bleiben.

3.6. Stichwort: Neue Medien

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, ist es notwendig, mit den Entwicklungen der Medien Schritt zu halten. Immer ist die Hessische Krebsgesellschaft, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auf allen Ebenen nachgekom-men. Sie hat Broschüren, Plakate und eine Krebsausstellung erstellt. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden Presse, Hörfunk und Fernsehen genutzt. Zum Projekt "Bewegung, Spiel und Sport in der Brust-krebsnachsorge" wurde ein Videofilm gedreht.

Zuletzt wurde im Herbst 1998 eine eigene Seite im Internet einge-richtet. Unter der Adresse "http://www.hessische-krebsgesellschaft. de" kann sich jeder einen Überblick über die Arbeit, die Angebote und das zur Verfügung stehende Informationsmaterial der Hessischen Krebsgesellschaft verschaffen.

Das weltweite Computernetz ermöglicht es erstmalig, dass sich Betroffene, Angehörige und Interessierte ganz direkt zu fast allen Themen informieren können. Dadurch werden zweifelsfrei Eigenstän-digkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert. In der Konsequenz gibt es immer mehr sogenannte "mündige Patienten".

Die nahezu grenzenlose Informationsflut birgt aber auch Gefahren in sich. Da das Internet jedem offen steht, können sich hier auch die Anbieter sehr zweifelhafter Therapien oder Ratschläge präsentieren. Das kann zumindest zur Verunsicherung von Betroffenen führen, wenn sie nicht sogar geschädigt werden an Leib und/oder Geldbeutel.

Es müssen möglichst bald Strategien entwickelt werden, wie mit der zum Teil gezielten Desinformation im Internet umzugehen ist. Betroffene brauchen Entscheidungskriterien, wie sie erkennen, welcher Anbieter seriös ist und welcher nicht. Die Hessische Krebs-gesellschaft sieht hier Handlungsbedarf.

 

4. Die Arbeit der Geschäftsstelle der Hessischen Krebsgesellschaft

Die Geschäftsstelle der Hessischen Krebsgesellschaft versteht sich als zentrale Kontakt- und Informationsstelle zu allen Fragen rund um das Thema Krebs. Von hier aus werden auch die Veranstaltungen und Projekte organisiert, Informationsmaterialien erstellt sowie der Verein verwaltet. Die Kontakte zu den Kooperationspartnern werden gepflegt und die Gremienarbeit organisiert.

Betroffene, Angehörige oder sonstige Interessierte können ihre Fragen persönlich vor Ort, per Post, Telefon, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle stellen. Medizinische Fragen und Probleme werden auf Wunsch an die Experten des Vereins weitergeleitet. Andere Fragen können entweder sofort oder nach einer kurzen Recherche beant-wortet werden. Die Mitarbeiterinnen haben den Anspruch, zwar nicht immer sofort alles wissen zu können, aber in jedem Fall jemanden zu kennen, der antworten kann.

In den Räumen der Heinrich-Heine-Straße 44 in Marburg befindet sich ein umfangreiches Archiv von Informationsbroschüren, die dort angefordert werden können.

Fragen von Betroffenen beeinflussen je nach Dringlichkeit und Zeit-aufwand maßgeblich den Arbeitsalltag in der Geschäftsstelle der Hessischen Krebsgesellschaft. Bei der Organisation von Veranstaltun-gen, der Durchführung der zahlreichen Projekte und der administrati-ven Aufgaben für den Verein wird immer genügend Zeit für die Beantwortung von Anfragen eingeplant.

Die Kontakte zu Ratsuchenden reichen von der Versendung einer einzelnen Informationsbroschüre bis hin zu regelmäßigen Telefon-gesprächen über Monate. Typische und sehr häufige Fragen sind die Suche nach einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe in Wohnort-nähe. Manchmal läßt sich bereits durch die Weitergabe einer Telefon-nummer weiterhelfen. Es gibt aber auch regelrechte Hilferufe von Betroffenen oder Angehörigen, die ihre Situation allein nicht mehr bewältigen können. Die Hessische Krebsgesellschaft ist jedoch keine psychosoziale Beratungsstelle. Entsprechende Anfragen werden deshalb an Fachleute weitervermittelt. Trotzdem kommt es immer wieder zu längeren Gesprächen mit Menschen, die froh sind, eine erste Adresse gefunden zu haben, wo ihnen zugehört wird.

In Bad Wildungen-Reinhardshausen befindet sich die psychosoziale Krebsberatungsstelle Waldeck-Frankenberg der Hessischen Krebs-gesellschaft e. V. an den Kliniken Roth. Die Mitarbeiterinnen dort helfen bei der Überwindung von krankheitsbedingeten Lebensproble-men und bieten eine umfassende Beratung an.

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projek-ten bemüht sich die Hessische Krebsgesellschaft für alle Zielgruppen möglichst vielfältige Angebote zu machen.

Betroffene, Angehörige und Interessierte werden in Laienveranstal-tungen, mit Informationsständen und Ausstellungen, durch Presse, Funk und Fernsehen, durch Theateraufführungen, Videofilme und in Patientenseminaren aufgeklärt und informiert.

Für Ärztinnen und Ärzte, für Pflegepersonal, für Klinikssozialdienste, Selbsthilfegruppen, Hospizdienste und andere werden Schulungen und Fortbildungen angeboten.

Im Sinne der Vernetzung aller Hilfsangebote und um möglichst spar-sam mit den finanziellen Ressourcen umzugehen werden fast alle Veranstaltungen und Projekte mit Kooperationspartnern durchge-führt.

5. Die Projekte der Hessischen Krebsgesellschaft

5.1. Bewegung, Spiel und Sport in der Brustkrebsnachsorge

Als Mitinitiatorin fördert die Hessische Krebsgesellschaft in Koopera-tion mit dem Landessportbund Hessen seit vielen Jahren das zielgrup-penorientierte Bewegungsprogramm, das Brustkrebspatientinnen aktiv an ihrer Rehabilitation beteiligt. Angeleitet durch eine speziell ausgebildete Übungsleiterin trainieren die Frauen in einer Gruppe. Das Programm dient nicht nur der Behebung funktionaler Störungen, sondern es fördert auch die psychosoziale Rehabilitation.

Um den Bekanntheitsgrad von "Bewegung, Spiel und Sport in der Brustkrebsnachsorge" zu steigern, veranstaltet die Hessische Krebs-gesellschaft regelmäßig Ärztefortbildungen und Symposien in allen Regionen Hessens, bei denen das Programm vorgestellt wird. Die erste Tagung "Sport und Krebs" wurde von der Hessischen Krebs-gesellschaft 1992 in Bad Nauheim durchgeführt.

Zur Dokumentation und Darstellung des Projektes "Bewegung, Spiel und Sport in der Brustkrebsnachsorge" konnte in 1997 ebenfalls in Kooperation mit dem Landessportbund Hessen e. V. ein Videofilm erstellt werden.

Der fünfzehnminütige Film gibt einen authentischen Einblick in die Übungsstunden brustkrebsbetroffener Frauen mit ihrer speziell ausge-bildeten Gruppenleiterin. Die Elemente des Bewegungstrainings werden vorgeführt. Die Begegnung und der Austausch der Frauen untereinander werden anschaulich. Experten erklären den medizini-schen Nutzen dieser ganzheitlichen Art der Krebsnachsorge. Sehr lebensnah schildert eine Betroffene ihre Erfahrungen mit der Erkran-kung und die positiven Auswirkungen des regelmäßigen Trainings auf ihr Gesamtbefinden und ihre Lebensqualität.

5.1. Rauchen und Ernährung / Krebsprävention an Schulen

Da 80 % der Bronchialkarzinome durch Rauchen verursacht werden und eine gesunde Ernährung viel zur Krebsprävention beitragen kann, sind die Themen Rauchen und Ernährung insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche für die Hessische Krebsgesellschaft sehr wichtig.

Die Hessische Krebsgesellschaft war von 1991 bis 1994 an dem EG-Modellversuch "Gesundheitserziehung und Krebsprävention in Schu-len" (GUKIS) beteiligt. Inhaltliche Schwerpunkte des Projektes waren die Förderung einer gesunden Ernährungsweise, der Bewegung und des Nichtrauchens mit dem Ziel eines ganzheitlichen Gesundheitsver-ständnisses. Es wurde vor Ort mit ausgewählten Schulen zusammen-gearbeitet, so dass eine große Anzahl von Schulkindern direkt erreicht wurde.

Die Zielgruppe Kinder und Jugendliche wurde bei der Europäischen Woche gegen den Krebs im Jahre 1999 beim Thema "Rauchen und Krebs" wiederum gezielt angesprochen. Da bekannt ist, dass die meisten erwachsenen Raucher bereits als Jugendliche süchtig gewor-den sind, ist Prävention in diesem Alter besonders wichtig. Die Hessi-sche Krebsgesellschaft hat spezielle Plakate und Informationsbroschü-ren an den Schulen in Marburg verteilt.

Das Thema Ernährung wird im Jahr 2000 unter anderem durch die bundesweite Kampagne "5 am Tag" aufgegriffen werden, die den Verzehr von Obst und Gemüse steigern und so zur Krebsprävention beitragen soll. Auch die Europäische Woche gegen den Krebs steht unter dem Motto Ernährung. Die Hessische Krebsgesellschaft wird sich mit eigenen Aktionen beteiligen.

5.3. Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Hessische Krebsgesellschaft hat in Zusammenarbeit mit Betriebs-krankenkassen mehrere Aufklärungswochen mit Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmern durchgeführt. Die Pilotveranstaltung fand vom 14. bis 18. Oktober 1991 bei der Firma Hensoldt & Söhne Optische Werke AG in Wetzlar statt und wurde 1992 bei den Bediensteten der Stadt Kassel fortgesetzt.

Die betriebliche Gesundheitsförderung hat das Ziel, durch Informatio-nen und entsprechende Aktionen Risikoverhalten abzubauen und zur Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen zu motivieren. Krebsauf-klärung am Arbeitsplatz dient dabei nicht nur der Integration dieses Themas in die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Präventions-gedanke soll verbindlicher und intensiver greifen, wenn Menschen innerhalb der Sphäre angesprochen werden, die sowohl zeitlich als auch in Bezug auf die geistige Auseinandersetzung einen breiten Raum im persönlichen Leben einnimmt.

Die 1997 von der Hessischen Krebsgesellschaft herausgegebene Broschüre Wissenswertes zur Krebsprävention widmet sich u. a. ausführlich dem Thema "Schutz vor krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz". Hier können Interessierte nachlesen, wie sie aktiv dazu beitragen können, ihr persönliches Krebsrisiko zu senken.

5.4. Supervision für Leiterinnen und Leiter von Selbsthilfe-gruppen

Das Engagement von Gruppenleiterinnen und -leitern von Krebsselbsthilfegruppen bringt große seelische Belastungen mit sich, die sich aus der eigenen Betroffenheit und der gleichzeitigen Kranken- und Sterbebegleitung von Gruppenmitgliedern ergibt. Fachlich ange-leitete Supervision bietet ein Forum, um über Ängste, Sorgen und Probleme zu sprechen und sich vor Überforderung zu schützen.

In Zusammenarbeit mit der Frauenselbsthilfe nach Krebs und dem Hessischen Gesundheitsministerium konnte die Hessische Krebs-gesellschaft von 1994 bis 1996 landesweit Supervision für Gruppen-leiterinnen und Gruppenleiter von Krebsselbsthilfegruppen anbieten. Unter professioneller Anleitung fanden monatliche Treffen von drei-stündiger Dauer statt.

Die bearbeiteten Themen in den Supervisionen waren:

  • Beratungsgespräche mit schwierigen Klientinnen und Klienten
  • Abgrenzung zum Klientel und zur medizinischen Beratung
  • Schützen des privaten Bereiches
  • Auswirkung der Erkrankung auf Familie und soziales Umfeld
  • Auseinandersetzung mit der Angst vor Schmerzen und Tod
  • Persönliche Krisen
  • Konflikte in der Gruppe
  • Abschied von Mitgliedern der Supervisionsgruppen (2 Personen verstarben)
  • Auseinandersetzung mit Strukturen in Selbsthilfegruppen
  • Delegation und Aufgabenverteilung
  • Nachfolgeregelungen
  • Programmgestaltung und Verwaltung
5.5. Clown-Doktoren

In den Jahren 1994 und 1995 hat die Hessische Krebsgesellschaft in Kooperation mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen erstmalig den Einsatz von Clown-Doktoren an der Universitäts-Kinderklinik in Frankfurt gefördert.

Die Clown-Doktoren sind professionelle Clowns, Schauspieler, Musi-ker und Pantomimen, die regelmäßig Visiten am Krankenbett von Kindern durchführen. Humor und Spiel stärken die kleinen Patientin-nen und Patienten mental. Die Zuwendung ist in Absprache mit Ärztinnen und Ärzten sowie dem Pflegepersonal in Art und Ausmaß auf die jeweilige Verfassung der Kinder abgestimmt.

Insbesondere für krebskranke Kinder, die oft eine lange Zeit im Kran-kenhaus verbringen und unangenehme Therapien über sich ergehen lassen müssen, kann der Einsatz von Clown-Doktoren entlastend wirken. Freude und Entspannung wirken sich positiv auf das Immun-system aus. Die Lebensqualität auch schwerkranker Kinder wird erhöht. Die medizinische Therapie wird so erheblich unterstützt. Die Arbeit der Künstler im Krankenhaus entlastet darüber hinaus auch Mediziner und Pflegepersonal.

Die Hessische Krebsgesellschaft plant für die Zukunft dieses oder ähnliche Projekte auch an Kinderkrebsstationen in anderen Orten zu fördern. Der finanzielle Aufwand ist allerdings sehr hoch und die Pläne lassen sich nur mit geeigneten und solventen Kooperationspart-nern verwirklichen.

5.6. Familie und Krebs

Das Wissen, dass das familiäre Umfeld großen Einfluß auf Lebens-qualität und Genesung von Krebsbetroffenen hat, hat bei der Hessi-schen Krebsgesellschaft 1998 dazu geführt, in Zusammenarbeit mit einer Familientherapeutin ein neues Konzept zur Unterstützung von Angehörigen zu entwickeln.

Unter der Leitung eines interdisziplinären Teams haben Interessierte die Möglichkeit erhalten, den Umgang mit der Erkrankung eines nahen Menschen zu thematisieren. Die eigenen Ängste bezüglich Krankheit und Tod, die unterschiedlichen Perspektiven im Span-nungsfeld von Zuwendung und Distanz, Hilflosigkeit und Überforde-rung, Ablehnung und Akzeptanz und vieles mehr wurden angespro-chen. Mit kreativ-therapeutischen Methoden und Gruppengesprächen wurde nach positiven Ansätzen der Krankheitsbewältigung gesucht.

Die Familien - Partnerinnen und Partner, Eltern, Kinder, Freundinnen und Freunde - waren eingeladen, einen gemeinsamen Tag zu verbrin-gen.

Alle Teilnehmer des Pilottages Familie und Krebs am 24. Oktober 1998 in Marburg äußerten persönliche Zufriedenheit über das Ergeb-nis des Tages. Die Teilnehmerzahl stand aber in keinem Verhältnis zu dem Bedarf, der im Vorfeld angemeldet worden war. Die bisherige Analyse verweist darauf, dass vielen potentiellen Interessenten dann doch der Mut gefehlt hat, sich dem Thema intensiv zu stellen. Für die Hessische Krebsgesellschaft heißt das, das Konzept nochmals zu überdenken und zu modifizieren.

Unter der Schirmherrschaft der Hessischen Krebsgesellschaft wurden 1999 in Wiesbaden und Marburg spezielle Informationsveran-staltungen für Krebsbetroffene und deren Familien durchgeführt.

 

5.7. Schulung von Krankenhaus-Pflegepersonal im Umgang mit Krebspatientinnen und -patienten

Der Umgang mit Krebspatientinnen und Patienten stellt ganz beson-dere Anforderungen an das betreuende Pflegepersonal. Nur wer psychisch stabil ist, kann ihnen gerecht werden, ohne daran zu zerbre-chen.

Die Pflegekräfte müssen die Konfrontation mit Krankheit und Tod aushalten und dabei eigene Ängste kontrollieren können. Sie müssen in der Lage sein, mitzufühlen, ohne mitzuleiden. Sie benötigen beson-dere kommunikative Fähigkeiten, die es erlauben, auch mit den Ängsten und Aggressionen von Patientinnen und Patienten umzuge-hen oder Betroffenen unangenehme Wahrheiten schonend beizubrin-gen.

Die Hessische Krebsgesellschaft bietet deshalb seit 1999 Fort-bildungs- und Trainingsseminare an, in denen Pflegekräfte unter psychologischer Anleitung lernen können, ihre Aufgaben effektiver und befriedigender zu bewältigen.

Zentrales Ziel der Seminare ist nicht die punktuelle Vermittlung von Rezepten für Problemfälle, sondern die Sensibilisierung für das eigene kommunikative Verhalten.

Mit Hilfe von Kurzvorträgen, Videos, praktischen Übungen sowie Bewegungs- und Entspannungsmethoden werden Problemfelder aus der Praxis aufgegriffen und individuelle Strategien zu ihrer Bewälti-gung entwickelt und trainiert.

 

6. Chronik

Die Chronik listet die Vorsitzenden der Hessischen Krebsgesellschaft von der Gründung im Jahre 1952 bis heute auf. Bei den wissenschaftlichen Tagungen handelt es sich um die größeren Veranstaltungen bis 1980, aus denen sich dann der Hessische Krebskongress entwickelt hat.

6.1. Die Vorsitzenden der Hessische Krebsgesellschaft:

Jahr, Name, Fachgebiet, Ort

1952/53, Prof. Dr. H. Roemer, Gynäkologie, Gießen

1954/55, Prof. Dr. R. Zenker, Chirurgie, Marburg

1956/57, Prof. Dr. A. Lauche, Pathologie, Frankfurt

1958/59, Prof. Dr. R. K. Kepp, Gynäkologie, Gießen

1960/61, Prof. Dr. H. Huber, Gynäkologie, Marburg

1962/63, Prof. Dr. W. Rotter, Pathologie, Frankfurt

1964/65, Prof. Dr. K. Vossschulte, Chirurgie, Gießen

1966/67, Prof. Dr. K. Vossschulte, Chirurgie, Gießen

1968/69, Prof. Dr. A. Vöge, Gynäkologie, Darmstadt

1970/72, Prof. Dr. G.-A. Martini, Innere Medizin, Marburg

1973/74, Prof. Dr. F. Hess, Radiologie, Marburg

1975/76, Prof. Dr. H. Schmidt-Matthiesen, Gynäkologie, Frankfurt

1977/78, Prof. Dr. W. Hort, Pathologie, Marburg

1979/80, Prof. Dr. K. Schwemmle, Chirurgie, Gießen

1981/82, Prof. Dr. B. Kornhuber, Pädiatrie, Frankfurt

1983/84, Prof. Dr. H. Gerdes, Innere Medizin, Kassel

1985/86, Prof. Dr. K.-D. Schulz, Gynäkologie, Marburg

1987/88, Prof. Dr. K.-D. Schulz, Gynäkologie, Marburg

1989/90, Prof. Dr. R. Bässler, Pathologie, Fulda

1991/92, Prof. Dr. E. O. M. Hassenstein, Radiologie, Frankfurt

1993/94, Prof. Dr. W.-D. Hirschmann, Hämatologie, Kassel

1995/96, Prof. Dr. A. Encke, Chirurgie, Frankfurt

1997/98, Direktor H. Adelmann, LVA, Frankfurt

1999/00, Prof. Dr. M. Altmannsberger, Pathologie, Frankfurt

2000/01 Frau Prof. Dr. R. Engenhart-Cabillic , Radiologie, Marburg

 

6.2. Wissenschaftliche Tagungen

Datum, Ort, Leitung, Themen

25.02.1956, Frankfurt, Prof. Lauche, Früherkennung, Behandlungsmethoden

23.02.1957, Darmstadt, Prof. Vöge, Ernährung, Genesendenfürsorge, Behandlungsmethoden

22.02.1958, Gießen, Prof. Kepp, Diverse Vorträge

Feb. 1959, Kassel, Prof. Baumann, Diverse Vorträge

07.10.1961, Marburg, Prof. Huber, Chemotherapie, Endokrinologie, Strahlenschutzbestimmungen

09.05. 1964, Frankfurt, Prof. Rotter, Cytostatica in der Krebsbehandlung

01.10.1966, Bad Orb, Prof. Vossschulte, Diverse Vorträge

02.11.1968, Wiesbaden, Prof. Vossschulte, Kontrastmitteluntersuchungen, Cytostatische- und Hormontherapie, Magen- und Ösophaguskarzinom, Krebsnachkur

24.10.1970, Darmstadt, Prof. Vöge, Diverse Vorträge

28.10.1972, Marburg, Prof. Martini, Diverse Vorträge, Laienveranstaltung

30.11.1974, Bad Nauheim, Prof. Hess, Diagnostik, Laienveranstaltung, Seminare

27.11.1976, Frankfurt, Prof. Schmidt-Matthiesen, Therapie der Malignome

21.10.1978, Marburg, Prof. Hort, Diverse Vorträge

18.10.1980, Gießen, Prof. Schwemmle, Metastasen, Weichteiltumoren, Virologie, Laienveranstaltung

6.3. Hessischer Krebskongreß

1. Hessischer Krebskongreß:
22. - 23 Oktober 1982 in Frankfurt
unter Leitung von Prof. Dr. Bernhard Kornhuber
Themen: Zweitmalignome - Rehabilitation - Therapiespätfolgen

2. Hessischer Krebskongreß:
08. - 10. November 1984 in Kassel
unter Leitung von Prof. Dr. Heinrich Gerdes
Themen: Adjuvante Therapie - Mamma-Karzinom - Aufgaben des onkologischen Pflegepersonals - Arbeitsberichte der Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte

3. Hessischer Krebskongreß:
07. - 09. November 1986 in Marburg
unter Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Schulz
Themen: Bedeutung von Hormonen für die Entstehung und Therapie maligner Tumoren - Die Rolle der Dokumentation in der Tumornachsorge

4. Hessischer Krebskongreß:
18. - 20. November 1988 in Bad Homburg
unter Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Schulz
Themen: Tumorbehandlung und Lebensqualität - Operative Krebs-therapie - Immunmodulatoren in der Krebsbehandlung - Schmerztherapie, regionale Chemotherapie - Bildgebende Verfahren

Der Hessische Krebspreis wurde an PD Dr. med. Karl-Heinz Pflüger verliehen für die Arbeit "Paraneoplastische Peptidhormone bei akuter Leukämie".

5. Hessischer Krebskongreß:
05. - 07. Oktober 1990 in Fulda
unter Leitung von Prof. Dr. R. Bässler
Themen: Exogene maligne Tumoren des Respirationstraktes - Ak-tuelle Chemotherapie des Bronchialkarzinoms - Das fortgeschrittene gastrointestinale Karzinom: Fragen der palliativen Chirurgie, Metastasenchirurgie - Tumorepide-miologie, Krebsregister, Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte in Hessen - Diagnostik der Hormonabhän-gigkeit maligner Tumoren und therapeutische Konsequen-zen - Aktuelle Fragen der Tumorvor- und -nachsorge

Der Hessische Krebspreis wurde an PD Dr. med. Josef Rüschoff aus Marburg verliehen für die Arbeit "Diagnostische und prognostische Relevanz der Nukleolus organisierenden Regionen (NOR) in der pathomorphologischen Tumordiagnostik".

6. Hessischer Krebskongreß:
06. - 08. November 1992 in Bad Homburg
unter Leitung von Prof. Dr. Eckard O. M. Hassenstein
Themen: Aktuelle Therapiemaßnahmen und neue diagnostische Verfahren beim Mammakarzinom und bei gastro-intestina-len Tumoren - Gegenwärtiger Stand der Immunmodulation bei malignen Tumoren - Operative Möglichkeiten in lokal fortgeschrittenen und generalisierten Tumorstadien - Loko-regionale Therapiemaßnahmen bei Tumorpatienten (regionale Chemo- und Radiotherapie, Tumor- und Meta-stasen-embolisation) - Berichte der Tumorzentren, der onkologischen Schwerpunkte und der onkologischen Arbeitskreise in Hessen

Der Hessische Krebspreis wurde an PD Dr. med. Arnold Ganser aus Frankfurt verliehen für die Arbeit "Recombinant human interleukin-3 in the treatment of patients with bone marrow failure of malignant disease: First results of clinical phase I/II trials"

7. Hessischer Krebskongreß:
11. - 13. November 1994 in Kassel/Baunatal
unter Leitung von Prof. Dr. Wolf-Dieter Hirschmann
Themen: Möglichkeiten der Krebsprävention - Bronchialkarzinom - Rehabilitation von Tumorkranken - Hochdosis-Chemothe-rapie und Einsatz hämatopoetischer Stammzellen

Der Hessische Krebspreis wurde an Dr. med. Karl Plate aus Marburg verliehen für die Arbeit "Regulation der Angiogenese in humanen und experimentellen Hirntumoren".

8. Hessischer Krebskongreß:
07. - 09. November 1996 in Frankfurt
unter Leitung von Prof. Dr. Albrecht Encke
Themen: Hämatologische/Pädiatrische Onkologie - Kolorektales Karzinom - Ovarialkarzinom - Prostatakarzinom - Schmerztherapie - unkonventionelle alternative Behand-lungsmethoden - Tumornachsorge Patientenversorgung

Der Hessische Krebspreis wurde an PD Dr. med. Stefan Rosewicz aus Berlin verliehen für die Arbeit "A novel tumor suppressor gene like in human pancreatic cancer. Retioic Acid Receptor ß regulates Growth an Differentiation in Human Pancreatic Carcinome Cells".

9. Hessischer Krebskongreß:
17. - 19. September 1998 in Marburg
unter Leitung von Prof. Dr. Klaus -Dieter Schulz
Themen: Prävention und Früherkennung - Supportive Verfahren einschließlich operativer und medikamentöser Maßnahmen - Diagnose und Therapie des Mamma-Karzinoms und des Prostata-Karzinoms - Lebensqualität und Krankheits-bewältigung bei Tumorpatienten - Tumorendokrinologie

Der Hessische Krebspreis wurde an Dr. med. Judith Roth-Dobbelstein und Dr. med. Matthias Dobbelstein verliehen für die Arbeit " Zelluläre und virale Onkogenprodukte als Antagonisten des Tumorsuppressors p53".

 

(Der Text entspricht der 2000 erschienenen Broschüre. Die weiteren Veanstaltungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Ankündigungen)


4. Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

Leitlinien der Landeskrebsgesellschaften in der Deutschen Krebsgesellschaft für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere der pharmazeutischen Industrie

Präambel

Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Landeskrebsgesellschaften nehmen in der Krebsbe-kämpfung eine zentrale Stellung ein. Sie arbeiten bei der Umsetzung ihrer Aufgaben vielfach mit Wirtschaftsunternehmen (u.a. pharmazeutische Industrie) zusammen.

Um die inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit, insbesondere aber die Neutralität und Glaubwürdigkeit zu wahren und zu verdeutlichen, werden Regeln für diese Zusammenarbeit aufgestellt.

Die nachstehende Leitlinie soll für die Öffentlichkeit sichtbar machen, dass die Landeskrebs-gesellschaften die vorstehenden Grundsätze gewährleisten.

1. Allgemeines

Drei Aufgabengebiete bestimmen im Wesentlichen die Arbeit der Landeskrebsgesellschaften:

a) Prävention und Aufklärung

Die Landeskrebsgesellschaften wollen eine Senkung der Krebsneuerkrankungsrate

erreichen und die Überlebenschancen nach Tumorerkrankungen erhöhen.

b) Psychosoziale/psychoonkologische Beratung und Information

Die Landeskrebsgesellschaften unterstützen Menschen, die an Krebs erkrankt sind und ihre Angehörigen durch medizinische und psychosoziale/psychoonkologische Bera-tung und durch Informationen.

c) Forschung und Qualitätssicherung

Die Landeskrebsgesellschaften fördern die Forschung über die Krebsentstehung, Krebsbehandlung sowie die Versorgungsforschung und setzten sich für die Sicherung der Qualität in der Versorgung ein.

 

2. Grundsätze für die Zusammenarbeit

In allen Bereichen der Zusammenarbeit muss die Unabhängigkeit und Neutralität der Landes-krebsgesellschaften gewährleistet bleiben.

Dazu werden folgende Grundsätze aufgestellt:

a) Die Kooperation steht mit den satzungsmäßigen Zielen der Landeskrebsgesellschaft im Einklang.

b) Die Gemeinnützigkeit darf nicht gefährdet werden.

c) Die Landeskrebsgesellschaft macht die Zuwendungen transparent.

d) Informationen über Medikamente oder klinische Studien werden von der einzelnen Landeskrebsgesellschaft nur herstellerunabhängig und nur dann veröffentlicht, wenn sie von der Länderkrebsgesellschaft freigegeben worden sind;

Neutrale Informationen über Angebote durch die Landeskrebsgesellschaft sind damit nicht ausgeschlossen.

e) Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist gut sichtbar zu kennzeichnen und von Informationen der Landeskrebsgesellschaft abzugrenzen.

f) Kooperationen werden grundsätzlich schriftlich festgelegt.

 

3. Veranstaltungen

Die Landeskrebsgesellschaften führen Veranstaltungen für Patienten und Angehörige, Pflege-kräfte, Ärzte usw. durch. Werden Länderkrebsgesellschaften durch Wirtschaftsunternehmen oder Pharmafirmen finanziell unterstützt (Sponsoring/Spenden), achten sie bei der Planung auf strikte Neutralität und Unabhängigkeit. Daraus folgt, dass ihnen obliegt:

a) Terminierung und Bestimmung des Veranstaltungsortes

b) Einladung

c) Festlegung der Inhalte und Auswahl der Referenten

d) Organisation und Leitung

e) Abrechnung

 

Das bedeutet u.a.:

a) Bei der Festlegung der Inhalte und der Auswahl der Referenten ist darauf zu achten, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt werden. Die Darstellung der Themen hat sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren.

b) Referenten, die bei dem Sponsor oder bei einem Pharmaunternehmen beschäf-tigt sind, werden grundsätzlich nicht eingesetzt.

c) Honorare für Referenten werden von der veranstaltenden Landeskrebsgesell-schaft vereinbart. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch die Landeskrebs-gesellschaft.

d) Auf der Einladung muss in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen werden (auch mit dem Logo des Förderers)

e) Informationsmaterialien Dritter (Pharmaindustrie, Sanitätshäuser usw.) können getrennt von den Materialien der Landeskrebsgesellschaft ausgelegt werden. Dabei muss deutlich werden, dass diese Auslage nicht als Empfehlung der Landeskrebsgesellschaft zu interpretieren ist.

f) Bei gemeinsamen Messen oder Ausstellungen mit einem Unternehmen wird darauf geachtet, dass die Teilnahme der Landeskrebsgesellschaft nicht als Gütesiegel missdeutet werden kann. An Veranstaltungen, die mit Produktwer-bung verbunden sind, beteiligen sich die Landeskrebsgesellschaften nicht.

 

4. Schirmherrschaften

Für Schirmherrschaften der Landeskrebsgesellschaften für Veranstaltungen gilt folgendes:

a) Keine Vergabe, wenn Wirtschaftsunternehmen/Pharmaunternehmen der Organi-sator ist.

b) Keine Vergabe, wenn Sponsoring / Spenden nur durch ein Wirtschaftsunterneh-men/ eine Pharmafirma.

c) Beschäftigung mit anerkannten Methoden und/oder die Beurteilung von Außen-seitermethoden durch die Wissenschaft.

d) Offenlegung der Sponsoren und Unterstützer

e) Mitspracherecht bei Programmgestaltung und Referentenauswahl.

f) In der Regel ein Vorstandsmitglied als Vorsitz oder Referent.

 

5. Verwendung des Logos der Landeskrebsgesellschaft

a) Das Logo ist grundsätzlich originalgetreu zu verwenden.

b) Das Logo darf nur auf Materialien verwendet werden, die von der Landeskrebsge-sellschaft freigegeben worden sind.

c) Neutralität und Unabhängigkeit gestatten es nicht, dass das Logo einer

Landeskrebsgesellschaft im Zusammenhang mit Produkten eines Sponsors verwendet wird.

d) Ein Verwendung des Logos im Rahmen der Imagewerbung eines Unternehmens ist nicht ausgeschlossen, unterliegt aber der ausdrücklichen schriftlichen Geneh-migung durch die Landeskrebsgesellschaft, erfolgt nur zu einem konkret verein-barten Zweck und wird zeitlich begrenzt.

 

6. Publikationen

Sind Publikationen mit Unterstützung eines Wirtschaftsunternehmens entstanden, so muss darauf z.B. mit den Worten "mit freundlicher Unterstützung von .........", evtl. unter Beifügung des Logos des Unternehmens oder in anderer geeigneter Form hingewiesen werden.

 

7. Internetauftritte

a) Sind Homepage oder einzelne Internetseiten mit Unterstützung eines Sponsors erstellt worden, so muss darauf z.B. mit den Worten "mit freundlicher Unterstüt-zung von ....", evtl. unter Beifügung des Logos des Unternehmens oder in anderer geeigneter Form hingewiesen werden. Dabei wird darauf geachtet, dass dieser Hinweis nicht mit Produkten oder Aussagen des Sponsors zu seinen Produkten in Zusammenhang gebracht werden kann.

b) Eine Verlinkung von der Homepage einer Landeskrebsgesellschaft zu einem Wirtschaftsunternehmen ausgeschlossen.

c) Verlinkungen von Wirtschaftsunternehmen zur Homepage einer Landeskrebsge-sellschaft bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Genehmigung durch die Landeskrebsgesellschaft.

 

Diese Leitlinien wurden in der Arbeitstagung der Geschäftsführer der Landeskrebsgesellschaften am 26. Februar 2009 beraten und verabschiedet. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand der jeweiligen Landeskrebsgesellschaft.

 

Hamburg, den 11. September 2009

 

Bestätigt durch den Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft

Frankfurt, den 10. Dezember 2009

 

 

 


Spenden sind steuerbegünstigt!

Spendenkonto:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Kassel
(BLZ 520 906 11) 0 002 854 945